Wenn Sie, als Eltern, den Verein der Ehemaligen und Freunde des Rottmayr-Gymnasiums e.V. um einen Zuschuss zu einer Schulveranstaltung bitten wollen, so verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Antragsformular und informieren Sie sich über die Förderrichtlinien, die der Vorstand bezüglich der Gewährung von Zuschüssen erlassen hat. Ihr Antrag wird selbstverständlich vertraulich von drei Mitgliedern des Vorstandes bearbeitet und entschieden werden.

Bevor Sie eine Teilförderung durch den Förderverein der Schule beantragen, sollten Sie sich über die im Folgenden aufgezeigten Möglichkeiten informieren, da Sie hier möglicherweise eine größere Unterstützung erfahren können:

 

1. Es gibt die Möglichkeit einer Übernahme der Kosten für eine Schulfahrt durch das Landratsamt für

  • Empfänger von Sozialhilfe, Kindergeldzuschuss und Wohngeld
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II

Abhängig vom Wohnort finden Sie die entsprechenden Formulare

für den Landkreis Berchtesgadener Land unter https://www.lra-bgl.de/jsp/landratsamt/formulare.jsp (Sachgebiet 12) bzw. für den Landkreis Traunstein unter https://www.traunstein.com/wTraunstein/verwaltung/formulare.php (Bildungsteilhabe).

 

2. Wichtig: Diese Fördermöglichkeit kann vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden.

Weiterhin können Sie auch einen Antrag auf Beihilfe an die Oskar-Karl-Forster Stiftung richten. Auch hier besteht die Möglichkeit, Unterstützung für eine Schulfahrt oder andere Aufwendungen zu erhalten. Informationen erhalten Sie hier:

http://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdf/stipendien_zusammenstellung.pdf bzw.

https://www.km.bayern.de/studenten/foerderung-und-stipendien/forster-stipendium.html

Informationen über diese Möglichkeit der Förderung und evtl. auch Formulare erhalten Sie auch bei der Schulleitung des Rottmayr-Gymnasiums.

Förderformular für Oskar-Karl-Forster-Stiftung

 

3. Neuerungen zum SGB II finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter

https://www.bmas.de/portal/50748/2011__02__25__regelsatz__bp__bundesrat.html

Im Rahmen des Bildungspakets für Kinder und Jugendliche (Schulbedarf und Ausflüge) wurden die Zuschussmöglichkeiten für Lernmaterial und Ausflüge verbessert.

 

 

 

Wenn Sie, als Lehrer, den Verein um einen Zuschuss oder um Hilfe bei der Organisation eines Projekts bitten wollen, dann bitten wir Sie, uns Ihr Unterrichtsvorhaben oder Ihr Projekt zu schildern und Ihre Wünsche an den Verein zu konkretisieren.